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Schuldanerkenntnis in Minuten

Bestätigen Sie eine bestehende Schuld samt Ratenzahlung. Ihr Schuldanerkenntnis wird auf Deutsch erstellt.

In wenigen Minuten fertig
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Privat und sicher
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Ein fertiges Schuldanerkenntnis, kein leeres Formular

Wer eine Schuld schriftlich bestätigen will, sucht meist eine allgemeine Vorlage und rätselt, wie Forderung und Ratenzahlung zu formulieren sind. Beantworten Sie stattdessen ein paar Fragen und erhalten Sie ein passendes Dokument.

Der übliche Weg

  • Nach der passenden Vorlage suchen
  • Raten, wie man Forderung und Ratenzahlung formuliert
  • Eine Standardvorlage nutzen oder alles von Grund auf selbst aufsetzen

Mit Doclio

  • Geführte Fragen statt leerer Seite
  • Angepasst an Ihre Eingaben
  • In Minuten zum Download bereit

Von ein paar Fragen zum fertigen Dokument

1

Beschreiben Sie die Schuld

Starten Sie den Chat und sagen Sie, wer wem etwas schuldet, wie viel noch offen ist und woher die Schuld stammt, etwa aus einer offenen Rechnung.

2

Beantworten Sie ein paar Fragen

Unser Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch die Art des Anerkenntnisses, die Ratenzahlung und die Folgen verspäteter Zahlungen.

3

Entwurf prüfen

Ihr Schuldanerkenntnis öffnet sich auf Deutsch im Editor und ist bereit zum Prüfen, Anpassen und Herunterladen.

Bereit, Ihr Dokument zu erstellen?

Beantworten Sie ein paar unterstützende Fragen und laden Sie Ihr Dokument in wenigen Minuten herunter.

Was ist ein Schuldanerkenntnis?

Ein Schuldanerkenntnis ist eine schriftliche Erklärung, mit der ein Schuldner bestätigt, einem Gläubiger einen bestimmten Betrag zu schulden. Es wird kein neues Geld verliehen: Festgehalten wird eine Schuld, die bereits besteht, zum Beispiel eine offene Rechnung, Mietrückstände, Schadensersatz nach einem Unfall oder private Schulden unter Freunden oder in der Familie.

Gläubiger verlangen es häufig, wenn eine Zahlung überfällig ist. Ein unterschriebenes Anerkenntnis klärt, ob und in welcher Höhe etwas geschuldet wird, und lässt sich mit einer Ratenzahlung verbinden, die der Schuldner realistisch einhalten kann.

Konstitutives oder deklaratorisches Schuldanerkenntnis?

Das deutsche Recht unterscheidet zwei Arten des Anerkenntnisses, und die Formulierung entscheidet, welche vorliegt:

  • Konstitutives (abstraktes) Schuldanerkenntnis nach §§ 780, 781 BGB: begründet eine neue, selbstständige Zahlungspflicht, die vom ursprünglichen Schuldgrund losgelöst ist. Der Gläubiger kann sich auf das Anerkenntnis selbst stützen und muss die zugrunde liegende Forderung nicht beweisen. Es bedarf der Schriftform.
  • Deklaratorisches Schuldanerkenntnis: bestätigt eine bestehende Forderung, ohne eine neue zu schaffen. Der Schuldner verzichtet in der Regel auf die Einwendungen, die er beim Unterschreiben kannte, Rechtsgrundlage bleibt aber die ursprüngliche Forderung. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben.

Welche Art vorliegt, beurteilen Gerichte anhand von Wortlaut und Umständen. Um Zweifel zu vermeiden, sollte die gewollte Art klar im Dokument stehen.

Rechtliche Wirkungen der Unterschrift

Ein Schuldanerkenntnis hat für beide Seiten spürbare Folgen:

  • Die Verjährung beginnt neu: Nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt das Anerkenntnis einer Forderung die Verjährungsfrist neu in Gang.
  • Starkes Beweismittel: Im Streitfall belegt das unterschriebene Dokument, dass die Schuld besteht und wie hoch sie ist.
  • Weniger Einwendungen: Je nach Art kann der Schuldner bekannte Einwände nicht mehr geltend machen oder muss beweisen, dass die Schuld nie bestand, um Geld zurückzubekommen.
  • Kein Vollstreckungstitel: Zahlt der Schuldner trotzdem nicht, braucht der Gläubiger in der Regel einen Mahnbescheid oder ein Urteil, bevor er vollstrecken kann.

Was hineingehört

Ein klares Schuldanerkenntnis lässt keinen Zweifel daran, wer was warum und bis wann schuldet. Achten Sie auf folgende Angaben:

  • Vollständige Namen und Anschriften von Schuldner und Gläubiger
  • Die Forderung und ihr Ursprung, etwa Rechnungsnummer und Rechnungsdatum, der Vertrag oder das Schadensereignis
  • Der genaue geschuldete Betrag, einschließlich bereits angefallener Zinsen oder Kosten
  • Ob das Anerkenntnis konstitutiv oder deklaratorisch gemeint ist
  • Eine Ratenzahlung mit Ratenhöhe, Fälligkeiten und Bankverbindung
  • Verzugsfolgen: was passiert, wenn eine Rate ausbleibt, zum Beispiel dass der gesamte Restbetrag sofort fällig wird
  • Ort, Datum und die eigenhändige Unterschrift des Schuldners

Schuldanerkenntnis, Schuldschein oder Darlehensvertrag?

Diese Dokumente werden leicht verwechselt, decken aber unterschiedliche Situationen ab:

  • Schuldanerkenntnis: bestätigt eine bereits bestehende Schuld, gleich welchen Ursprungs, oft nachdem eine Zahlung ausgeblieben ist.
  • Schuldschein: Darin bestätigt ein Darlehensnehmer den Erhalt von neuem Geld als Darlehen und verspricht die Rückzahlung.
  • Darlehensvertrag: ein vollständiger Vertrag nach § 488 BGB, der die Bedingungen eines neuen Darlehens regelt, etwa Zinsen, Laufzeit und Kündigung.

Wird jetzt Geld verliehen, passt ein Schuldschein oder ein Darlehensvertrag besser. Ist das Geld bereits geschuldet und soll das schriftlich bestätigt werden, ist das Schuldanerkenntnis das richtige Dokument.

Wann Notar oder Rechtsanwalt nötig sind

Ein Schuldanerkenntnis braucht keinen Notar, um wirksam zu sein. Ein unterschriebenes schriftliches Dokument genügt, und beim konstitutiven Schuldanerkenntnis ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben.

Die notarielle Beurkundung ist nur wichtig, wenn der Gläubiger ohne Gerichtsverfahren einen Vollstreckungstitel möchte. In einer vollstreckbaren Urkunde nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unterwirft sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung, sodass der Gläubiger direkt vollstrecken kann, wenn die Zahlungen ausbleiben.

Ziehen Sie einen Rechtsanwalt hinzu, wenn der Betrag hoch ist, die zugrunde liegende Forderung bestritten wird, Sie zur schnellen Unterschrift gedrängt werden oder ein Unternehmen einem Verbraucher eine Ratenzahlung gewährt, weil dann Verbraucherschutzregeln greifen können.

Fragen?
Wir haben die Antworten

Alles, was Sie wissen müssen.

Muss ein Schuldanerkenntnis schriftlich sein?

Ein konstitutives Schuldanerkenntnis muss nach § 781 BGB schriftlich erteilt und vom Schuldner eigenhändig unterschrieben werden; eine E-Mail oder eine andere elektronische Form reicht nicht. Für ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis gibt es keine Formvorschrift, ein unterschriebenes Dokument auf Papier ist als Beweis aber dringend zu empfehlen.

Was passiert mit der Verjährung?

Das Anerkenntnis einer Schuld lässt die Verjährung nach § 212 BGB neu beginnen. Eine Forderung, die kurz vor der Verjährung stand, erhält so eine neue Frist. Für Gläubiger ist das einer der Hauptgründe, ein Schuldanerkenntnis zu verlangen.

Kann der Gläubiger damit direkt vollstrecken?

Mit einem einfachen schriftlichen Anerkenntnis nicht. Es ist ein starkes Beweismittel, doch zahlt der Schuldner nicht, braucht der Gläubiger weiterhin einen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil. Nur eine notarielle vollstreckbare Urkunde nach § 794 ZPO, in der sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft, ermöglicht die Vollstreckung ohne Gerichtsverfahren.

Kann man ein unterschriebenes Schuldanerkenntnis widerrufen?

Ein allgemeines Recht, es einfach zurückzunehmen, gibt es nicht. In engen Fällen ist eine Anfechtung möglich, etwa bei Täuschung oder Drohung (§ 123 BGB), und wer eine Schuld anerkannt hat, die nie bestand, kann Zahlungen unter Umständen zurückfordern. Haben Sie Zweifel, sprechen Sie vor der Unterschrift mit einem Rechtsanwalt.

Bereit für Ihr Schuldanerkenntnis?

Beantworten Sie ein paar Fragen zur Schuld und erhalten Sie Ihr Dokument in wenigen Minuten.