Was ist eine Reisevollmacht?
Eine Reisevollmacht, auch Einverständniserklärung der Eltern genannt, ist eine schriftliche Erklärung, in der die Eltern eines minderjährigen Kindes bestätigen, dass es ohne sie oder nur mit einem Elternteil ins Ausland reisen darf. Sie nennt die erwachsene Begleitperson und gilt für eine bestimmte Reise.
Sie wird gebraucht, wenn ein Kind nur mit einem Elternteil, mit den Großeltern oder anderen Verwandten, mit einer Schul- oder Sportgruppe oder mit der Familie von Freunden verreist. Trotz ihres Namens ist sie keine allgemeine Vollmacht: Die Begleitperson erhält nur die Befugnisse, die die Eltern für diese Reise hineinschreiben.
Warum Grenzbeamte und Airlines danach fragen
Kinder, die nicht mit beiden Eltern reisen, werden an Grenzen und Flughäfen genauer kontrolliert, vor allem um internationale Kindesentführungen zu verhindern. Eine klare schriftliche Einverständniserklärung hilft der Begleitperson zu zeigen, dass die Sorgeberechtigten mit der Reise einverstanden sind.
- Grenzkontrollen bei der Ausreise aus Deutschland oder der Einreise ins Zielland
- Check-in und Boarding bei Airlines, Fährgesellschaften oder Busunternehmen
- Hotel-Check-in oder Kontakt mit Behörden im Ausland
- Ärztliche Behandlung, wenn das Dokument eine medizinische Einwilligung enthält
Ohne Reisevollmacht wird eine Reise nicht automatisch verweigert, doch die Kontrollen können deutlich länger dauern, und manche Länder oder Beförderungsunternehmen lassen das Kind womöglich nicht reisen.
Was in eine Reisevollmacht gehört
Ein offizielles Muster gibt es nicht, aber eine vollständige Reisevollmacht enthält in der Regel:
- Vollständiger Name und Geburtsdatum des Kindes sowie die Nummer seines Personalausweises oder Reisepasses
- Namen, Anschriften und Ausweisnummern aller Sorgeberechtigten
- Vollständiger Name, Geburtsdatum und Ausweisnummer der Begleitperson oder die Schule bzw. Gruppe und die verantwortliche Person
- Zielland und Reisezeitraum, bei Bedarf auch Flug- oder Reisedaten
- Telefonnummern und E-Mail-Adressen, unter denen die Eltern während der Reise erreichbar sind
- Optional eine medizinische Einwilligung, mit der die Begleitperson dringenden Behandlungen zustimmen darf, samt Angaben zur Krankenversicherung
- Ort, Datum und die Unterschriften aller Sorgeberechtigten
Unterlagen für die Reise
Eine Reisevollmacht wirkt am besten zusammen mit einigen ergänzenden Unterlagen, denn Beamte möchten unter Umständen Unterschriften vergleichen oder prüfen, wer sorgeberechtigt ist.
- Ein eigener gültiger Personalausweis oder Reisepass des Kindes
- Kopien der Ausweisdokumente der unterzeichnenden Eltern
- Eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, besonders wenn Kind und Begleitperson unterschiedliche Nachnamen haben
- Bei alleinigem Sorgerecht ein Nachweis darüber, etwa ein Gerichtsbeschluss oder eine Bescheinigung des Jugendamts
- Eine Übersetzung in die Sprache des Ziellandes oder ins Englische
Übersetzung und beglaubigte Unterschrift
Für viele Reisen genügt eine einfach unterschriebene Reisevollmacht. Eine zweisprachige Fassung, Deutsch zusammen mit Englisch oder der Landessprache, erleichtert Behörden im Ausland das Verständnis.
Manche Länder und Airlines verlangen eine beglaubigte Unterschrift. Je nachdem, was im Zielland anerkannt wird, können Unterschriften beim Bürgeramt bzw. der Gemeinde oder bei einem Notar beglaubigt werden; für die Verwendung im Ausland ist die notarielle Beglaubigung oft die sicherere Wahl. Einige Länder verlangen zusätzlich eine Apostille. Wenn das auf Ihre Reise zutrifft, planen Sie den Termin rechtzeitig vor der Abreise ein.
Anforderungen je nach Land und Airline
Die Reisevollmacht ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Formular, und es gibt keine Regel, die für jede Reise gilt. Jedes Zielland legt selbst fest, welche Unterlagen es bei Minderjährigen erwartet, und Airlines und Reiseveranstalter können eigene Bedingungen stellen. Kinder, die allein mit einem Betreuungsservice der Airline fliegen, brauchen meist zusätzlich das Formular der Airline.
Prüfen Sie vor der Reise die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Zielland und fragen Sie bei Unklarheiten bei der Botschaft oder der Airline nach. Bei schwierigen Sorgerechtsfragen kann Sie eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht oder ein Notar beraten.