Was ist ein Ehevertrag?
Ein Ehevertrag ist ein Vertrag zwischen Ehegatten oder Verlobten nach deutschem Recht. Er ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ab § 1408 BGB geregelt und erlaubt es Ihnen, die gesetzlichen Regeln zu Vermögen, Rentenanwartschaften und Unterhalt durch eigene Vereinbarungen zu ersetzen.
Ein Ehevertrag ist nicht an den Hochzeitstermin gebunden. Sie können ihn vor der Heirat oder jederzeit während der Ehe schließen und später ändern, ebenfalls vor einem Notar. Ohne Ehevertrag gelten automatisch die gesetzlichen Regeln des BGB.