Deutsches Dokument · Deutsches Recht

Ehevertrag in wenigen Minuten

Regeln Sie Güterstand, Vermögen und Unterhalt und erhalten Sie Ihren Ehevertrag als Entwurf für den Notar.

In wenigen Minuten fertig
Vollständig bearbeitbar
Privat und sicher
  • Regional angepasst
  • Elektronische Unterschriften nach ESIGN & UETA
  • 256-Bit-SSL-gesichert
  • SOC 2 Type II

Ein vorbereiteter Ehevertrag, kein leeres Formular

Viele Paare kommen zum Notar, ohne genau zu wissen, was sie vereinbaren möchten. Beantworten Sie ein paar Fragen und erhalten Sie einen deutschen Entwurf zu Güterstand, Vermögen und Ihren Wünschen, bereit für den Termin.

Der übliche Weg

  • Lange Suche nach einer passenden Vorlage für den Ehevertrag
  • Rätseln, welcher Güterstand zu Ihnen passt
  • Ohne eigenen Entwurf zum Notartermin

Mit Doclio

  • Geführte Fragen statt leerer Seite
  • Hinweise zu Güterstand, Versorgungsausgleich und Unterhalt
  • Ein deutscher Entwurf für das Gespräch mit Ihrem Notar

Von ein paar Fragen zum fertigen Dokument

1

Erzählen Sie uns von Ihrer Ehe

Starten Sie den Chat und sagen Sie, ob Sie verlobt oder bereits verheiratet sind, was Ihnen jeweils gehört und was Sie regeln möchten.

2

Beantworten Sie ein paar Fragen

Unser Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch Güterstand, Versorgungsausgleich, Unterhalt und die Vermögenswerte, die Ihnen wichtig sind.

3

Ihren Entwurf prüfen

Ihr Ehevertrag öffnet sich auf Deutsch im Editor, bereit zum Prüfen, Anpassen und Besprechen mit Ihrem Notar.

Bereit, Ihr Dokument zu erstellen?

Beantworten Sie ein paar unterstützende Fragen und laden Sie Ihr Dokument in wenigen Minuten herunter.

Was ist ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist ein Vertrag zwischen Ehegatten oder Verlobten nach deutschem Recht. Er ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ab § 1408 BGB geregelt und erlaubt es Ihnen, die gesetzlichen Regeln zu Vermögen, Rentenanwartschaften und Unterhalt durch eigene Vereinbarungen zu ersetzen.

Ein Ehevertrag ist nicht an den Hochzeitstermin gebunden. Sie können ihn vor der Heirat oder jederzeit während der Ehe schließen und später ändern, ebenfalls vor einem Notar. Ohne Ehevertrag gelten automatisch die gesetzlichen Regeln des BGB.

Notarielle Beurkundung nach § 1410 BGB

Ein Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er von einem deutschen Notar beurkundet wird, und zwar bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile, wie es § 1410 BGB verlangt. Ein privat unterschriebener Vertrag, auch mit Zeugen, ändert Ihren Güterstand nicht.

  • Der Notar liest Ihnen beiden den gesamten Vertrag vor
  • Der Notar muss die rechtlichen Folgen erklären und bleibt dabei neutral
  • Sie können den Entwurf vorab anfordern und vor dem Termin in Ruhe prüfen
  • Spricht einer von Ihnen nicht ausreichend Deutsch, ist ein Dolmetscher oder eine Übersetzung nötig
  • Sie unterschreiben beide die Urkunde vor dem Notar, der das Original verwahrt

Den Güterstand wählen

Der Güterstand legt fest, wem während der Ehe was gehört und wie das Vermögen aufgeteilt wird, wenn die Ehe endet. Das deutsche Recht bietet diese Möglichkeiten:

  • Zugewinngemeinschaft: der gesetzliche Güterstand ohne Vertrag. Jeder behält sein Vermögen. Bei Scheidung hat der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn in der Regel einen Anspruch auf die Hälfte der Differenz (Zugewinnausgleich). Im Todesfall wird stattdessen in der Regel der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten pauschal um ein Viertel erhöht (§ 1371 BGB)
  • Modifizierte Zugewinngemeinschaft: der gesetzliche Güterstand mit Anpassungen, etwa indem ein Unternehmen oder geerbtes Vermögen bei Scheidung vom Zugewinnausgleich ausgenommen wird, im Todesfall aber erhalten bleibt
  • Gütertrennung: die Vermögen bleiben vollständig getrennt, ein Zugewinnausgleich findet nicht statt
  • Gütergemeinschaft: das meiste Vermögen wird gemeinsames Eigentum beider Ehegatten, heute eine seltene Wahl

Viele Berater bevorzugen die modifizierte Zugewinngemeinschaft gegenüber der vollständigen Gütertrennung, weil der Zugewinnausgleich im Todesfall erbschaftsteuerliche Vorteile bringen kann. Fragen Sie Ihren Notar oder einen Steuerberater, welche Variante zu Ihnen passt.

Versorgungsausgleich und nachehelicher Unterhalt

Neben dem Vermögen kann ein Ehevertrag zwei weitere Scheidungsfolgen regeln:

  • Versorgungsausgleich: die Teilung der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Sie können ihn ausschließen, begrenzen oder nur einzelne Anrechte ausnehmen
  • Nachehelicher Unterhalt: Unterhalt nach der Scheidung. Sie können ihn der Höhe oder der Dauer nach begrenzen oder darauf verzichten, in den Grenzen, die die Gerichte zulassen
  • Auf künftigen Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden, ebenso wenig auf künftigen Trennungsunterhalt

Diese Regelungen treffen vor allem den Ehegatten, der für die Kinderbetreuung beruflich kürzertritt. Sie verdienen daher besondere Sorgfalt und faire Bedingungen.

Inhaltskontrolle: wann Gerichte Klauseln kippen

Familiengerichte prüfen den Inhalt eines Ehevertrags (Inhaltskontrolle). Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs (BGH) kann ein Vertrag, der einen Ehegatten offensichtlich einseitig benachteiligt, wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB nichtig sein, oder eine Klausel wird angepasst, wenn sich die Umstände später ändern (Ausübungskontrolle).

Nach der Kernbereichslehre gilt: Je näher ein Verzicht am Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts liegt, desto schwerer ist er zu rechtfertigen. Am stärksten geschützt ist der Unterhalt wegen Kinderbetreuung, gefolgt vom Unterhalt wegen Alters oder Krankheit und dem Versorgungsausgleich. Der Zugewinnausgleich lässt sich am leichtesten ausschließen.

  • Verzichten Sie nicht auf alles ohne jeden Ausgleich
  • Unterschreiben Sie nicht unter Druck, etwa kurz vor der Hochzeit oder während einer Schwangerschaft
  • Legen Sie Vermögen und Einkommen offen
  • Denken Sie an Veränderungen wie Kinder, Berufspausen oder Krankheit

Wann sich ein Ehevertrag lohnt

Ein Ehevertrag lohnt sich immer dann, wenn die gesetzlichen Regeln nicht zu Ihrem Leben passen. Typische Situationen sind:

  • Einer von Ihnen ist Unternehmer oder Gesellschafter, und das Unternehmen soll von einer Scheidung unberührt bleiben
  • Zwischen Ihnen bestehen große Unterschiede bei Vermögen oder Einkommen
  • Es ist eine zweite Ehe und Sie möchten Kinder aus einer früheren Beziehung absichern
  • Sie sind ein internationales Paar und möchten wählen, welches Recht für Ihr Vermögen gilt, was die EU-Güterrechtsverordnung oft ermöglicht
  • Sie erwarten ein größeres Erbe oder besitzen Immobilien
  • Einer von Ihnen möchte für die Kinder beruflich pausieren und soll dafür abgesichert werden

Fragen?
Wir haben die Antworten

Alles, was Sie wissen müssen.

Können wir einen Ehevertrag ohne Notar schließen?

Nein. Nach § 1410 BGB muss ein Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile von einem Notar beurkundet werden. Eine privat unterschriebene Vereinbarung ändert Ihren Güterstand nicht. Unser Dokument ist ein Entwurf für den Notar, kein unterschriebener Vertrag.

Können wir einen Ehevertrag auch nach der Hochzeit schließen?

Ja. Ein Ehevertrag kann vor der Heirat oder jederzeit während der Ehe geschlossen und später geändert werden. Jede Fassung muss erneut notariell beurkundet werden.

Können wir gegenseitig auf alle Ansprüche verzichten?

Nicht ohne Risiko. Gerichte prüfen Eheverträge und können Klauseln kippen, die einen Ehegatten offensichtlich benachteiligen, vor allem Verzichte auf Betreuungsunterhalt oder den Versorgungsausgleich. Auf künftigen Kindesunterhalt kann überhaupt nicht verzichtet werden.

Was erhalte ich, und brauche ich trotzdem Beratung?

Sie erhalten einen strukturierten deutschen Entwurf eines Ehevertrags auf Grundlage Ihrer Antworten, den Sie mit Ihrem Notar prüfen und besprechen. Der Notar muss neutral bleiben. Wir empfehlen daher, dass sich jeder von Ihnen zusätzlich unabhängig anwaltlich beraten lässt, besonders wenn Ihre Interessen auseinandergehen.

Bereit für den Entwurf Ihres Ehevertrags?

Beantworten Sie ein paar Fragen und erhalten Sie einen deutschen Entwurf für das Gespräch mit Ihrem Notar.