Was ist eine Bankvollmacht?
Eine Bankvollmacht, auch Kontovollmacht genannt, ist eine schriftliche Erklärung, mit der der Kontoinhaber (Vollmachtgeber) eine andere Person (Bevollmächtigter) berechtigt, in seinem Namen Bankgeschäfte zu erledigen.
Sie ist sinnvoll, wenn Sie verreist, krank oder längere Zeit im Ausland sind oder einfach möchten, dass Ihr Partner, ein erwachsenes Kind oder eine andere Vertrauensperson Zahlungen für Sie erledigt. Der Bevollmächtigte handelt in Ihrem Namen, das Geld bleibt Ihres.
Umfang: welche Konten und welche Geschäfte
Die wichtigste Entscheidung ist, wie weit die Vollmacht reicht. Sie können die Bankvollmacht auf ein einzelnes Konto beschränken oder auf alle Ihre Konten und Depots bei einer Bank erstrecken.
Außerdem legen Sie fest, welche Geschäfte erlaubt sind, zum Beispiel:
- Überweisungen und Lastschriften vom Konto
- Bargeldabhebungen und die Nutzung einer Bankkarte
- Daueraufträge einrichten, ändern oder löschen
- Kontoauszüge einsehen und Auskünfte zum Konto einholen
- Die Kontoauflösung, die ausdrücklich erwähnt werden sollte
Viele Banken schließen bestimmte Geschäfte aus, wenn sie nicht ausdrücklich erlaubt sind, etwa Kredite aufnehmen, das Konto überziehen oder die Vollmacht an Dritte weitergeben (Untervollmacht). Je enger der Umfang, desto geringer das Risiko.
Gültigkeit: bis auf Widerruf und über den Tod hinaus
Eine Bankvollmacht gilt in der Regel ab der Unterschrift bis auf Widerruf. Sie können sie auch auf einen bestimmten Zeitraum oder einen bestimmten Zweck begrenzen.
Sie kann über den Tod hinaus (transmortal) erteilt werden. Der Bevollmächtigte kann dann auch nach Ihrem Tod auf das Konto zugreifen, zum Beispiel um Bestattungskosten zu bezahlen, bevor ein Erbschein vorliegt. Ihre Erben können die Vollmacht jederzeit widerrufen.
Ob die Vollmacht über den Tod hinaus gilt, sollte immer ausdrücklich im Dokument stehen, denn Banken richten sich nach dem genauen Wortlaut.
Warum Ihre Bank ein eigenes Formular verlangen kann
Viele Banken und Sparkassen akzeptieren eine Bankvollmacht nur auf ihrem eigenen Formular, das oft in der Filiale von Ihnen und teilweise auch vom Bevollmächtigten unterschrieben wird, der sich ausweisen muss. Ein frei formuliertes Dokument wird unter Umständen genau geprüft oder abgelehnt.
Fragen Sie Ihre Bank, wie sie mit Vollmachten umgeht, bevor Sie etwas unterschreiben. Ihr eigenes Dokument hilft trotzdem: Sie legen den Umfang vorab in Ruhe fest, haben eine schriftliche Grundlage und können es überall dort verwenden, wo die Bank es akzeptiert.
Wenn Sie nicht persönlich in die Filiale kommen können, akzeptiert die Bank möglicherweise eine vom Notar beglaubigte Unterschrift. Klären Sie vorher mit der Bank, welche Form sie verlangt.
Bankvollmacht, Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht
Eine Bankvollmacht gilt nur für Bankgeschäfte. Andere Vollmachten reichen weiter:
- Bankvollmacht: Bankgeschäfte bei einer oder mehreren Banken
- Generalvollmacht: umfassende Vertretung in nahezu allen rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten
- Vorsorgevollmacht: Vertretung für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können, oft auch in Gesundheits- und Pflegefragen
Auch wenn Sie bereits eine Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht haben, erleichtert eine zusätzliche Bankvollmacht auf dem Formular der Bank oft den Alltag. Bei einer Vorsorgevollmacht, besonders wenn Immobilien betroffen sind, kann Sie ein Notar oder Rechtsanwalt zur richtigen Form beraten.
Widerruf und Sicherheit
Sie können eine Bankvollmacht jederzeit widerrufen. Teilen Sie den Widerruf Ihrer Bank schriftlich mit, fordern Sie das Original der Vollmacht zurück und prüfen Sie, ob die Bank die Vollmacht aus ihren Unterlagen gelöscht hat.
- Bevollmächtigen Sie nur Personen, denen Sie voll vertrauen
- Erteilen Sie nur die Befugnisse, die wirklich nötig sind
- Notieren Sie, wer eine Bankvollmacht hat, für welche Konten und seit wann
- Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig
- Widerrufen Sie die Vollmacht umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern
Diese Seite bietet allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Wenn Ihre Situation komplex ist, etwa bei Geschäftskonten oder einem Streit unter Erben, wenden Sie sich an einen Notar oder Rechtsanwalt.